- Geltungsbereich
- Definitionen
- Vertragsschluss und Verträge mit Bankpartnern
- Abwicklung der Zahlungsdienste
- Nutzung der API
- sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Abrechnung der Zahlungsdienste
- Vergütung, Aufwendungsersatz, Zurückbehaltungsrecht
- Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Haftung, Freistellung, Abtretung
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Präambel
Die Micropayment GmbH (im Folgenden: „Dienstleister“) ist ein technischer Dienstleister, der sich auf Abrechnungsdienstleistungen im Internet und beim Angebot von digitalen Inhalten spezialisiert hat. Der Dienstleister entwickelt und vermarktet Online-Zahlungssysteme zur bargeldlosen Bezahlung für den nationalen und internationalen Markt.
Der Dienstleister bietet die technische Plattform und die Schnittstellen, um Zahlungen zu kostenpflichtigen Internetangeboten seiner Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“ genannt) abzurechnen. Darüber hinaus übernimmt der Dienstleister die statistische Erfassung und Auswertung von Abrechnungsdaten sowie die Erstellung entsprechender Reports für den Kunden und vermittelt ihm, soweit erforderlich, einen Bankpartner/Zahlungsdienstleister. Der Dienstleister stellt zur Realisierung dieser Zahlungsabwicklung die technischen Leistungen zur Verfügung.
-
Geltungsbereich
- Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten ab Beginn der Vertragsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden in der jeweils gültigen Fassung sowohl für die vorliegenden Geschäfte als auch für alle zukünftigen Geschäfte.
- Diese AGB können mehrsprachig eingesehen werden. Bei allen Fassungen, mit Ausnahme der Version in deutscher Sprache, handelt es sich lediglich um Übersetzungen. Daher ist nur die Fassung in deutscher Sprache rechtsverbindlich.
- Leistungen des Dienstleisters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und werden nur für Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG erbracht. Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden (selbst bei Kenntnis) nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Stillschweigen des Dienstleisters auf abweichende Angebote eines Kunden gilt nicht als Annahme dieser Angebote.
-
Definitionen
- Kunde im Sinne dieser AGB ist derjenige, der Zahlungssysteme des Dienstleisters auf seinen Webseiten als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG einbindet.
- Endkunde ist derjenige, der für Angebote des Kunden das technische Zahlungssystem des Dienstleisters durch Übermittlung seiner Bezahldaten in Anspruch nimmt.
- Bankpartner ist derjenige, der in Kooperation mit dem Dienstleister Zahlungsdienstleistungen anbietet, die gegebenenfalls erlaubnispflichtig sind und daher von einer Bank- oder einem berechtigten Zahlungsinstitut erbracht werden müssen.
- Umsatz ist das über den Dienstleister abgerechnete Transaktionsvolumen des Kunden.
- Refund bezeichnet eine Rückerstattung, Rückgabe oder Gutschrift einer Endkundenzahlung in der jeweiligen Zahlungsmethode, die direkt vom Kunden durchgeführt werden kann. In Ausnahmefällen können Rückerstattungen, Rückgaben oder Gutschriften auch vom Dienstleister nach Maßgabe dieser AGB veranlasst werden.
-
Vertragsschluss und Verträge mit Bankpartnern
- Ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden über die Einbindung eines Zahlungssystems auf der Webseite des Kunden kommt nach erfolgreich abgeschlossener Account-Erstellung durch das Freischalten der Services durch den Dienstleister zustande. Grundsätzlich erfolgt der Vertragsschluss mit dem Kunden auf elektronischem Wege. Diese AGB werden mit der Anmeldung des Kunden im System des Dienstleisters Vertragsbestandteil.
- Für die Nutzung bestimmter Zahlarten wird gegebenenfalls eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit Dritten notwendig.
- Der Dienstleister kann dem Kunden nach Antrag einen oder mehrere für die Zahlungsdienstleistung erforderliche Bankpartner zur Kreditkartenakzeptanz und/oder weiteren Zahlarten vermitteln.
- Im Rahmen der Account-Anmeldung hat der Kunde einen beschreibenden Projektnamen zu wählen, der den Kunden oder sein Geschäft klar identifiziert. Der Projektname kann auf der Kreditkarten-, Telefon- oder Mobilfunkabrechnung bzw. auf dem Kontoauszug des Endkunden erscheinen. Sollte der Händler keinen angemessenen, beschreibenden Projektnamen wählen und dies zu einem Streitfall bezüglich einer Transaktion führen, hat der Kunde den Dienstleister von allen Schäden, Kosten und Gebühren freizustellen, die aus diesem Streitfall entstehen.
-
Abwicklung der Zahlungsdienste
- Der Dienstleister übernimmt die technische Abwicklung der verschiedenen, vom Kunden gewählten Zahlarten und stellt hierzu die technische Infrastruktur für die Schnittstellen zur Ermöglichung der technischen Zahlungsabwicklung zur Verfügung. Dafür bietet der Dienstleister seinen Kunden eine technische Schnittstelle und/oder ein Plug-In als unentgeltlichen Download zur Installation und Integration in die Kundensoftware an, welche(s) die Abrechnung von Endkundenzahlungen ermöglicht. Der Dienstleister gewährleistet in diesem Rahmen die Erbringung seiner Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für die ordnungsgemäße Abwicklung technischer Zahlungsdienste.
- Der Dienstleister gewährt dem Kunden ein persönliches, beschränktes, nicht-exklusives, widerrufbares und nicht-übertragbares Recht (ohne das Recht zur Unterlizenzierung), zum Zwecke der Akzeptanz der angebotenen Zahlarten die Services zu nutzen. Die Liste der akzeptierten Zahlungsarten befindet sich auf der Webseite des Dienstleisters. Der Dienstleister hat das Recht, jederzeit Zahlarten in sein Portfolio hinzuzufügen oder zu entfernen.
- Der Dienstleister stellt sicher, dass entgegengenommene Zahlungsbeträge von Endkunden buchungstechnisch eindeutig dem Vertragspartner zuordenbar sind und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen des Dienstleisters bzw. mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen vermischt werden. Zahlungseingänge von Endkunden, die keiner Transaktion zugeordnet werden können, werden durch den Dienstleister an den betroffenen Endkunden zurückgezahlt.
- Bestimmte Transaktionen oder Bezahlarten können bei Sicherheitsbedenken verweigert oder gesperrt werden. Hierüber wird der Dienstleister den Kunden unverzüglich informieren und ggfs. die entsprechenden Bedenken mitteilen.
- Initiiert der Kunde Transaktionen mithilfe der Services des Dienstleisters, ist er verpflichtet, seinen Endkunden gegenüber faire Retouren- und Widerrufsregeln anzubieten und bekanntzugeben. Retouren oder Rückerstattungen (Refunds) sind im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen über den Kunden-Account beim Dienstleister abzuwickeln. Der Refundbetrag muss alle Steuern, die erstattet werden müssen, beinhalten und darf die ursprüngliche Transaktionssumme nicht übersteigen. Teil-Refunds sind möglich.
- Der Dienstleister ist berechtigt, Refunds im Auftrag des Kunden auch ohne Rücksprache mit diesem gegenüber dem Endkunden zu gewähren, wenn die betroffene Transaktion durch eine minderjährige oder unter Betreuung stehende Person oder in strafrechtlich relevanter Art und Weise oder durch einen technischen Fehler ausgelöst wurde. Gleiches gilt, wenn der Bankpartner oder ein anderer Kooperationspartner des Dienstleisters die Rückerstattung verlangt.
- Im Falle der Nutzung der Zahlungsart Lastschrift hat der Kunde jene Aufwendungen und Gebühren zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung beim Endkunden oder aufgrund von vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
-
Nutzung der API
Für die Nutzung einiger Zahlungsarten bietet der Dienstleister neben den fertigen Weblösungen für die Integration der Zahlungssysteme auch eine frei gestaltbare Schnittstelle (API-Lösung) an. Für die Nutzung dieser API-Lösung gelten zusätzlich die nachfolgend geregelten Bedingungen:
- Der Kunde wird dem Dienstleister über die ihm zur Verfügung gestellte Schnittstelle (API) die Daten übermitteln, die für die Abrechnung und den Einzug der Forderungen des Kunden gegen seine Endkunden notwendig sind. Anhand dieser Daten wird der Dienstleister die Abrechnung des Endkunden und den Einzug der Forderungen für den Kunden vornehmen.
- Im Rahmen der Übermittlung der einzuziehenden Forderungen haftet der Kunde für den Bestand der Forderungen und für die Freiheit von allen Einreden und Einwendungen der Forderungen bis zu deren Erfüllung. Er haftet darüber hinaus dafür, dass die Forderungen nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert, insbesondere nicht durch Vereinbarung mit dem Endkunden oder durch Anfechtung oder Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden und/oder die dem Endkunden zur Verfügung gestellte Leistung oder Sonstiges nicht vertragsgemäß ist und der Endkunde deswegen Erfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen kann, sofern nicht der Dienstleister dieses zu vertreten hat. Der Dienstleister wird Forderungen in solchen Fällen nicht einziehen, soweit er hiervon Kenntnis erlangt.
- Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Kundendaten. Für alle einzuziehenden Forderungen haftet der Dienstleister gegenüber dem Kunden nicht. Der Dienstleister haftet insbesondere nicht im Falle der Uneinbringlichkeit der Forderung, der Übermittlung falscher Kundendaten oder nichtexistenter Forderungen und auch nicht für das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Endkunden.
- Sollte der Kunde gefälschte oder nichtexistente Forderungen oder Kundendaten übersenden, die von ihm selbst oder durch Dritte mit seinem Wissen angelegt wurden, um sich oder einem Dritten mittels dieser Daten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, oder sollte der Kunde dies in sonstiger Weise zu vertreten haben, hat der Kunde eine nach billigem Ermessen des Dienstleisters festzusetzende, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht vollständig zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
-
sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Im Rahmen der Geschäftsanbahnung zwischen den Parteien ist eine vollständige Identifizierung des Kunden durch den Dienstleister nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) erforderlich. Der Kunde hat in diesem Fall eine Mitwirkungspflicht gemäß § 11 Abs. 6 GWG. Die entsprechenden Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien werden in diesen Fällen unter der aufschiebenden Bedingung einer ausreichenden Identifizierung und Legitimierung des Kunden nach den Vorgaben des GWG geschlossen.
- Der Dienstleister ist berechtigt, die Vertragsbeziehung zu einem Kunden aufgrund von Entscheidungen des internen Risk Managements ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Kunden abzulehnen oder fristgerecht zu beenden.
- Jeder Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen seiner Registrierung beim Dienstleister angegeben Daten stets aktuell und zutreffend zu halten sowie dem Dienstleister eine Änderung seiner Daten unverzüglich mindestens in Textform mitzuteilen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen.
- Der Dienstleister kann von dem Kunden jederzeit eine Bestätigung der Richtigkeit seiner Angaben sowie zusätzliche wesentliche Informationen, Dokumente oder andere Nachweise, insbesondere im Rahmen der Projektregistrierung verlangen. Diese Nachweise muss der Kunde dem Dienstleister unverzüglich zukommen lassen.
- Der Kunde ist zur Erfüllung aller Erfordernisse zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Auch in der laufenden Geschäftsbeziehung hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht gemäß § 11 Abs. 6 GWG. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht bei der Bereitstellung oder Aktualisierung seiner Daten und/oder Unterlagen nicht oder nicht ausreichend nach, ist der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Gebühr in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Einzelfall verpflichtet. Der Dienstleister ist daneben berechtigt, die Auszahlungen des Kunden vorläufig zu sperren, bis die Mitwirkungspflichten des Kunden aus dem GWG erfüllt sind.
- Für die Gestaltung und den Inhalt seiner Webseiten ist ausschließlich der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde darf die Angebote des Dienstleisters nur für rechtswirksam geschlossene Verträge mit seinen Endkunden nutzen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen des Dienstleisters für Inhalte, Leistungen oder Tätigkeiten in Anspruch zu nehmen, die nicht im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, wie gegenüber dem Dienstleister angegeben, liegen, die nach deutschem und/oder dem im jeweiligen Herkunftsland des Kunden anwendbaren Recht verboten oder in anderer Weise rechts- oder sittenwidrig sind und/oder durch deren Verbreitung das Ansehen des Dienstleisters oder das Ansehen des Bankpartners mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geschädigt wird. Das Angebot des Dienstleisters darf insbesondere nicht für die Produktkategorien Pornografie/Prostitution, Waffenhandel, Glücksspiel, Filesharing und/oder Drogen und/oder für illegale, unangebrachte oder anstößige Aktivitäten eingesetzt werden.
- Eine Accountanlage zu reinen Marktforschungszwecken ist nicht gestattet.
- Die Einhaltung der Vorgaben zu den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSi) und die Einhaltung aller gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Endkunden (z.B. Impressumspflichten, Umsetzung der sog. „Button“-Lösung, Informationen zum SEPA-Lastschrift-Mandat, Informationen zum Datenschutz der Endkundendaten, Informationen zum Streitbeilegungsverfahren) obliegt allein dem Kunden. Der Kunde hat Beschwerden und/oder Einwendungen eines Endkunden gegen Leistungen des Kunden selbst und auf eigene Rechnung zu bearbeiten und zu verantworten.
- Für den Fall, dass der Dienstleister von Dritten aufgrund von Informationen oder Angaben auf den Webseiten des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Dienstleister von derartigen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freizustellen und die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang zu erstatten bzw. zu übernehmen.
- Insichgeschäfte des Kunden (wie z.B. das Buchen eigener Transaktionen oder das Abtelefonieren von eigenen Prepaidkarten) und die Geltendmachung gefälschter oder nicht existierender Ansprüche, welche dem Kunden selbst oder einem Endkunden einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen sollen, sind unzulässig und gelangen nicht zur Auszahlung.
- Der Dienstleister ist berechtigt, das Angebot des Kunden jederzeit zu prüfen und die Abrechnung von Angeboten des Kunden, die nach Ansicht des Dienstleisters nicht den in diesen AGB geregelten Erfordernissen entsprechen, zu verweigern bzw. einzustellen.
- Nutzt ein Kunde das Angebot des Dienstleisters für unberechtigte, missbräuchliche und/oder unzulässige Zwecke und/oder für sitten- bzw. rechtswidrige Handlungen oder Inhalte, ist der Dienstleister zur Verweigerung jeglicher weiterer Auszahlungen von etwaigen Guthaben und/oder Transaktionsvolumina und zur sofortigen Abschaltung des Kundenzugangs nebst fristloser Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Des Weiteren ist der Dienstleister in diesen Fällen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verhängen, deren Höhe im Zweifel vom zuständigen Gericht geprüft werden kann.
- Der Kunde willigt ein, dass der Dienstleister zum Zwecke der Rechtverfolgung durch Dritte diesen seine ladungsfähige Anschrift mitteilen kann.
- Der Dienstleister ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde den Dienstleister mit dem Forderungseinzug/Inkasso von offenen Forderungen seiner Endkunden beauftragt.
- Der Kunde hat regelmäßig zu prüfen, ob Nachrichten des Dienstleisters eingegangen sind. E-Mails können Links enthalten, die auf weitere Mitteilungen auf der Webseite des Dienstleisters verweisen.
- Der Dienstleister stellt dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung. Bereitstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, falls diese dem Kunden schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Als verbindlich vereinbarte Termine verschieben sich im Falle eines vom Dienstleister nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernisses um einen angemessenen Zeitraum.
- Soweit Störungen der Dienste des Dienstleisters auftreten, hat der Kunde diese dem Dienstleister unverzüglich (während der üblichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag, 9-17 Uhr) zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten des Dienstleisters berücksichtigt. Hat der Kunde die Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten von ihm zu tragen.
- Der Kunde hat es zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von dem Dienstleister betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen und/oder in Datennetze des Dienstleisters unbefugt einzudringen.
-
Abrechnung der Zahlungsdienste
- Der Kunde hat über die durch den Dienstleister bereit gestellte Weboberfläche (ControlCenter) die Möglichkeit, sämtliche Transaktionen, Umsätze und Anteile in einer ausführlichen Realtime-Statistik nachzuvollziehen und zu analysieren. In diesem Zusammenhang ist der Kunde darüber informiert, dass diese Aufstellung eine Prognose von Umsätzen darstellt.
- Der Kunde erhält monatlich eine Abrechnung über alle Transaktionen zu den von ihm eingesetzten Zahlungsdiensten des Dienstleisters. Der Kunde hat nach Erhalt der Abrechnung etwaige Fehler innerhalb von vier Wochen bei dem Dienstleister zu reklamieren. Danach gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
- Zahlungen an den Kunden erfolgen unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Umsätze zuvor eingegangen sind. In diesem Zusammenhang besteht das Recht, die Auszahlung der Umsätze bis zur erfolgten Zahlung zu verweigern.
- Abrechnungen mit offenem Rechnungsbetrag sind mit Rechnungserhalt zur sofortigen Zahlung durch den Kunden fällig. Im Hinblick auf das SEPA-Lastschriftmandat wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) gegenüber dem Kunden auf einen Kalendertag (24 Stunden) reduziert.
- Insofern eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vereinbart ist und der Kunde dem Dienstleister ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat bzw. ein SEPA- Firmenlastschriftmandat erteilt hat, ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch den Dienstleister eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
- Der Dienstleister ist berechtigt, ihm zustehende Gebühren und sonstige Entgelte mit dem Guthaben des Kunden und/oder künftigen Zahlungseingängen zu verrechnen und seine Forderungen von dem an den Kunden auszuzahlenden Guthaben abzuziehen.
- Stornobeträge werden auf der Abrechnung ausgewiesen und vom Umsatz abgezogen. Sollten auch nach Vertragsende Stornierungen auftreten, so hat der Kunde diese nachzuzahlen.
- Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber dem Dienstleister aufrechnen.
- Für die ordnungsgemäße und steuerrechtlich richtige Rechnungslegung gegenüber seinen Endkunden ist der Kunde selbst verantwortlich.
-
Vergütung, Aufwendungsersatz, Zurückbehaltungsrecht
- Die vom Kunden für die Inanspruchnahme der Leistungen des Dienstleisters zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus den zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen. Alle Preise verstehen sich dabei als Netto-Beträge zuzüglich Umsatzsteuer.
- Die Services des Dienstleisters werden durch Verrechnung mit allen an den Kunden auszuzahlenden Zahlbeträgen vergütet und beglichen.
- Der Dienstleister ist berechtigt, bei Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Preise zu ändern. Im Falle von Änderungen wird der Dienstleister den Kunden über die Änderungen spätestens mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende im Voraus per E-Mail unterrichten.
- Sämtliche Aufwendungen, die dem Dienstleister unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen, sind ihm vom Kunden zu ersetzen, soweit der Dienstleister diese Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Zu ersetzende Aufwendungen sind insbesondere sämtliche Vertragsstrafen und/oder sonstige Gebühren, die dem Dienstleister von einem Netzbetreiber, einem Serviceprovider oder einem Bankpartner aufgrund der zu schließenden Verträge auferlegt werden, soweit diese Vertragsstrafen und/oder sonstigen Gebühren durch Angebote des Kunden verursacht wurden, sowie etwaige in diesem Zusammenhang entstandene angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dem Kunden ist bekannt, dass Vertragsstrafen und Gebühren im Einzelfall die Erträge des Kunden aus seinen Diensten um ein Vielfaches übersteigen können.
- Müssen Abrechnungen des Dienstleisters aufgrund eines Verhaltens des Kunden korrigiert werden oder ist der Dienstleister zur Erstellung von Sonderabrechnungen, Saldenbestätigungen oder Transaktionsaufstellungen verpflichtet, steht dem Dienstleister für diese Leistung eine angemessene Gebühr in Höhe von bis zu 250,00 EUR zu.
- Der Dienstleister erhält bei der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen, bei denen der Kunde gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat oder bei denen Endkundenbeschwerden oder sonstige Vorgehen (z.B. Pfändungen) gegen den Kunden gelöst werden müssen, eine angemessene Gebühr in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Einzelfall vom Kunden. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen. Des Weiteren behält sich der Dienstleister vor, bei offensichtlichen Gesetzes- und/oder AGB-Verstößen, eine angemessene Bearbeitungsgebühr pro Einzelfall zu erheben.
- Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Kunde oder einer seiner Endkunden eine Straftat begangen hat, oder wurde gegen den Kunden oder einen Endkunden des Kunden ein behördliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so besteht für den Dienstleister das Recht, die Auszahlung von Entgelten ganz oder teilweise zu verweigern. Der Dienstleister kann in solchen Fällen eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Einzelfall erheben.
- Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien und bei der zivilrechtlichen Inanspruchnahme des Kunden bzw. sonstigen, einschränkenden Ereignissen von einem Dritten gegen den Kunden erhält der Dienstleister ein Recht auf Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung von auszuzahlenden Entgelten bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes. Der Dienstleister kann in solchen Fällen eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Einzelfall erheben.
-
Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Der Vertrag zwischen den Parteien wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragspartner haben das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich in Textform zu kündigen.
- Unberührt von der Frist zur ordentlichen Kündigung bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestimmungen und Regelungen des Vertrages schuldhaft nicht eingehalten werden und beanstandete Mängel nicht binnen einer gesetzten angemessenen Frist behoben werden. Außerdem hat der Dienstleister das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn ein Kunde sein Angebot für missbräuchliche Zwecke oder für sitten- bzw. rechtswidrige Handlungen oder Inhalte nutzt, wenn eine Kunde gefälschte bzw. nichtexistente Forderungen übermittelt, wenn ein Kunde die Registrierung beim Dienstleister ausschließlich zum Zweck einer Marktrecherche vornimmt oder wenn dem Dienstleister Umstände bekannt werden, die zu einer Negativreputation für den Dienstleister oder an ihn angeschlossene Kooperationspartner führen können.
- Im Falle der Insolvenz, Schließung oder Auflösung des Kunden erlischt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Der Dienstleister ist in einem solchen Fall weiterhin berechtigt, die Erfüllung von Vereinbarungen oder Teilen davon zu verlangen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Einzelfall zu erheben.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Kunde die Angebote des Dienstleisters nicht mehr nutzen. Bis zur Beendigung etwaig noch vor Vertragsende veranlasster Zahlungsvorgänge erfolgt jedoch noch eine Abwicklung durch den Dienstleister. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Verlinkung der Bezahlfenster und den Namen des Dienstleisters zu entfernen.
- Da Rückbelastungen, Rückerstattungen und Umlagen einen beträchtlichen Zeitraum nach dem Zeitpunkt der maßgeblichen Transaktion entstehen können, ist der Dienstleister ungeachtet einer etwaigen Kündigung berechtigt, auch nach Vertragsende etwaige Rückbelastungen oder Rückerstattungen beim Kunden einzutreiben.
- Etwaige Aufwände und Kosten, die aus einer Kündigung für den Kunden entstehen (z.B. Datenmigration zu einem neuen Dienstleister) sind vom Kunden selbst zu tragen. Für die Vertragsdauer und den Zeitraum danach verpflichten sich die Parteien, alle erhaltenen Daten nach den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu behandeln.
- Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen des Dienstleisters zurückzugeben und/oder diese von seinen Computeranlagen und Servern zu löschen und künftig nicht mehr zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die vertraulichen Informationen mindestens ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten. Wird diese Pflicht verletzt, ist der Kunde verpflichtet, eine nach billigem Ermessen des Dienstleisters festzusetzende, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht vollständig zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen.
-
Haftung, Freistellung, Abtretung
- Der Dienstleister haftet nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Dienstleister bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der eine Vertragspartner nach Sinn und Zweck dem anderen Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der jeweils andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Dienstleisters auf bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Der Dienstleister haftet nur dann für Vertragsverletzungen, wenn der Kunde unverzüglich, ordnungsgemäß und in Textform gegenüber dem Dienstleister die Nicht- oder Schlechterfüllung rügt und gleichzeitig eine angemessene Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung einräumt und die Vertragsverletzung durch den Dienstleister nach Fristablauf andauert.
- Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung des Dienstleisters bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Soweit die Haftung vom Dienstleister wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, insbesondere der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, der Organe und der Vertreter des Dienstleisters.
- Der Dienstleister haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm von dem Kunden oder einem sonstigen Dritten übermittelten oder aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen und von ihm oder Dritten verwalteten Daten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt insbesondere bei Auskünften mit unrichtigem oder unvollständigem Inhalt, Hör-, Eingabe-, Übertragungs- und Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen, insbesondere bei unvollständigen Angaben zur Person, unrichtigen oder unvollständigen Auskünften infolge technischer Mängel sowie bei Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft aus technischen Gründen.
- Bei Datenverlust des Kunden ist die Haftung des Dienstleisters auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten auf Grundlage einer vom Kunden in regelmäßigen Abständen anzufertigenden Sicherungskopie der Daten beschränkt, unabhängig davon, ob eine solche Sicherungskopie vorhanden ist oder nicht.
- Der Dienstleister haftet nicht für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der von ihm zu erbringenden, bestehenden Verpflichtungen. Voraussetzung ist, dass diese Unterbrechung oder Beeinträchtigung auf ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen beruht, die außerhalb des Einflusses des Dienstleisters liegen. Gemeint sind damit insbesondere Ereignisse aufgrund höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, technischer Änderungen an den Anlagen der Partner des Dienstleisters oder Ereignisse, die im sonstigen Verantwortungsbereich von Dritten liegen.
- Ab der Übergabe von Software, Informationsdateien oder Daten, die dem Kunden über Telekommunikationswege oder Datenübertragungsanlagen, auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden, gehen alle Risiken und die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.
- Der Dienstleister haftet nicht für die Benutzung seiner geänderten Software, wenn die Änderung nicht vom Dienstleister implementiert wurde bzw. diese nicht vom Dienstleister geliefert oder zur Verfügung gestellt wurde sowie die Benutzung auf eine sonstige Weise, für die die Software des Dienstleisters nicht entwickelt oder gedacht war. Der Kunde stellt den Dienstleister insoweit von jeglicher Haftung frei.
- Der Dienstleister stellt dem Kunden Informationen, insbesondere Statistikdaten und Newsletter bereit, übernimmt jedoch keine Gewähr, dass die Daten stets dem aktuellsten Stand entsprechen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Der Dienstleister übernimmt, soweit nach den einschlägigen Gesetzen zulässig, keinerlei Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Informationen entstehen. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("Links") auf der Webseite des Dienstleisters, auf die diese direkt oder indirekt verweist. Der Dienstleister ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich.
- Der Kunde stellt den Dienstleister von jeglicher Haftung wegen verwendeter Produkt-, Projekt- und Domainnamen frei, die vom Kunden registriert wurden und die Warenzeichen oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Soweit dem Dienstleister durch eine Rechtsverletzung eines Kunden oder seiner Endkunden Schäden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Der Dienstleister ist berechtigt, entsprechende Schadensersatzforderungen Dritter mit Forderungen des Kunden gegen den Dienstleister aufzurechnen.
- Das Angebot des Dienstleisters beschränkt ausschließlich auf die Abrechnung von Dienstleistungen im Auftrag des jeweiligen Kunden. Für die Gestaltung und den Inhalt der Webseite, auf die die Zahlungssysteme des Dienstleisters eingebunden werden, ist ausschließlich der jeweilige Kunde verantwortlich, d.h. er trägt die alleinige Verantwortung für seine Webseite und ist allein für etwaige Verletzungen von Rechten Dritter haftbar. Der Kunde stellt den Dienstleister insoweit von jeglicher Haftung frei.
- Die Haftung des Dienstleistes für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns des Dienstleisters.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine etwaigen Forderungen gegen den Dienstleister, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters an Dritte abzutreten.
-
Datenschutz
- Bei der Anlage eines Micropayment-Accounts müssen der Geschäfts- oder Handelsname, die Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Steuernummer, URL, die Art des Geschäfts und bestimmte andere erforderliche Informationen mitgeteilt werden. Der Dienstleister hat das Recht, personenbezogene Daten (darunter Name, Geburtsdatum und amtliche Ausweisnummer) über die wirtschaftlichen Eigentümer, die Auftraggeber und den Administrator des Kunden erheben. Bis alle erforderlichen Informationen eingereicht und geprüft wurden, steht das Kundenkonto nur eingeschränkt zur Verfügung.
- Nimmt der Kunde Zahlungsdienste des Dienstleisters in Anspruch, können der Name des Kunden und seine URL auf den Kontoauszügen oder sonstigen Unterlagen von Endkunden erscheinen. Zur Minimierung von Verwechslungen und zur Verhinderung potenzieller Streitigkeiten müssen diese Deskriptoren für Endkunden erkennbar sein.
- Der Dienstleister wird personenbezogene Daten nur speichern und verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien erforderlich und nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt die Datenschutzerklärung des Dienstleisters, die auf seiner Webseite unter https://www.micropayment.de/about/privacy veröffentlicht ist.
- Alle Daten über den Kunden und alle Korrespondenzen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister unterliegen als Handelsunterlagen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 257 Abs. 4 HGB. Im Falle einer Vertragsbeendigung erfolgt eine vollständige Datenlöschung beim Dienstleister deshalb erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (vgl. Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO).
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst auf jeden Fall technische, rechtliche, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen der anderen Partei. Die Parteien stellen sicher, dass dieselbe Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegt wird, die sie beschäftigen und die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben.
- Falls der Dienstleister dem Kunden Zugangs- oder Identifizierungscodes zur Datenverarbeitung bzw. zur Bereitstellung von Serviceleistungen über Telekommunikations- oder Datenübertragungsanlagen zugänglich macht, verpflichtet sich der Kunde, diese zeitlich unbegrenzt geheim zu halten bzw. nur autorisierten Mitarbeitern bekannt zu geben.
-
Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Erfüllungsort ist der Firmensitz des Dienstleisters.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.