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Beim Bankeinzug, gleichbedeutend für Lastschrift, Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) sowie SEPA-Lastschrift, wird vom Zahlungspflichtigen ein Auftrag per Mandat erteilt, welches dem Zahlungsempfänger erlaubt, den Transaktionsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Der Zahlungsempfänger gibt dabei die Höhe (z.B. Kaufbetrag zzgl. weiterer Leistungen) des abzubuchenden Betrages vor. Das erteilte Mandat erhält eine Mandatsreferenznummer die beim Bankeinzug ebenfalls übermittelt wird und eine eindeutige Zuordnung der Lastschrift-Einwilligung ermöglicht.
Diese Zahlungsvariante ist ein Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr und in Deutschland die derzeit am häufigsten genutzte Zahlungsart, besonders online.
Beim Bankeinzug sind zwei Parteien beteiligt. Der Gläubiger als Zahlungsempfänger (z.B. Händler) und der Schuldner als Zahlungspflichtiger (z.B. Kunde).
Grundsätzlich benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID), die bei der Deutschen Bundesbank beantragt wird. Zahlungsempfängern die außerhalb von Deutschland ansässig sind, beantragen die eigene Gläubiger-ID über die Hausbank des Geschäftskontos. Die Gläubiger-ID ist zur Identifikation des Zahlungsempfängers nötig und ist immer bei einem Bankeinzug per SEPA-Lastschrift, zusätzlich zur Mandatsreferenznummer, beizufügen.
Der Zahlungspflichtige bestätigt das SEPA-Mandat, welches er normalerweise vom Zahlungsempfänger erhält. Dieses ermöglicht dem Zahlungsempfänger eine SEPA-Lastschrift einzuziehen und berechtigt die Bank des Schuldners, die SEPA-Lastschrift vom Konto desjenigen freizugeben.
Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen über den bevorstehenden Bankeinzug mit einer sogenannten Pre-Notification. Anschließend leitet die Bank des Zahlungsempfängers die Lastschrift an die Hausbank des Zahlungspflichtigen weiter. Das Konto des Zahlungspflichtigen wird mit dem angeforderten Betrag belastet. Sollte es Gründe geben, weshalb die Belastung nicht ausgeführt werden kann (z.B. Widerspruch des Zahlungspflichtigen vor Fälligkeit, mangelnde Deckung, aufgelöstes Konto), erfolgt eine Rücklastschrift.
Beim Einkauf eines Kunden in einem Online-Shop ist die sogenannte Einzugsermächtigung das übliche Verfahren beim Bankeinzug.
Der Bankeinzug lässt sich unter anderem für einmalige Transaktionen, aber auch für wiederkehrende Zahlungen (recurring payments), wie z.B. bei Abonnements, After Sales, Mietverträge etc. ideal nutzen.
Vor allem die Optionen, die Daten für Folgekäufe zu speichern und z.B. für One-Click-Payments sowie automatisiertes Nachladen bei Guthaben etc., machen diese Zahlungsweise für den digitalen Handel unumgänglich.