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Die Chargeback-Gebühr entsteht, wenn der Kreditkarteninhaber die Transaktion anfechtet und die Rückforderung, das Chargeback, erfolgreich durchgeführt wurde.
Wurde eine Kreditkartenzahlung missbräuchlich durchgeführt oder wurde die vom Kreditkarteninhaber bestellte Ware nicht oder nicht vollständig bzw. schadhaft geliefert, so kann der Inhaber über seine Bank einen Chargeback (zu Deutsch: Rückbuchung) veranlassen.
Da sich im Laufe der Zeit der Bearbeitungsaufwand für Chargebacks, auch im Zuge der Globalisierung, stark erhöht hat, werden insbesondere bei internationalen Transaktionen Chargeback-Gebühren erhoben. Früher wurden keine Gebühren für solche Rückbuchungen berechnet, zumal diese auch eher national, also inländisch gebucht wurden.
Je nach Bank und je nach eingesetztem Sicherheitsverfahren wie zum Beispiel dem 3D-Secure können Kosten in Höhe von 20 bis 50 Euro als Chargeback-Gebühr entstehen.
In erster Linie zahlt der Händler die Chargeback-Gebühr. Leider kommt diese dann auch noch zu seinem möglichen Zahlungsausfall und dem Warenverlust dazu. War jedoch ein Chargeback nicht rechtens, kann der Händler zumindest die Chargebackgebühr von seinem Kunden zurückfordern.
Um der zusätzlichen Belastung durch eine Chargeback Gebühr aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich für den Händler, das 3D-Secure-Verfahren für Kreditkartenzahlungen in seinem Online-Shop einzusetzen. Mit Einsatz dieses Verfahrens trägt der Händler nicht mehr die Verantwortung für die gesamte Transaktionsabwicklung, die die Authentifikation, die Autorisation und letztens Endes die Chargeback-Gebühr beinhaltet.