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Das Wort Disagio stammt ursprünglich aus dem italienischen Sprachraum und kann weitestgehend mit “Unbequemlichkeit“ oder “Unbehagen“ übersetzt werden. Als Synonym für Disagio werden auch die Begriffe “Damnum“ oder einfach nur “Abgeld“ verwendet.
Grundsätzlich ist das Disagio ein Abschlag vom Nominalwert, bzw. Nennwert bei Finanzgeschäften wie z.B. Krediten oder im Wertpapierhandel.
Im Kreditkartenwesen bezeichnet das Disagio die zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen (beispielsweise ein Online-Händler) vereinbarte Servicegebühr. Diese wird vom Kreditkartenumsatz abgezogen und vom Kartenherausgeber einbehalten. Auch die Servicegebühr zwischen Acquirern und dem Vertragsunternehmen wird Disagio genannt.