Eine Einrichtungsgebühr (oft auch Setup-Gebühr) wird bei zum Beispiel der Einrichtung eines Händlerkontos, eines Telefonanschlusses oder eines Kreditkartenakzeptanzvertrages berechnet.
Bei einem Payment Service Provider kann unter Umständen eine Einrichtungsgebühr für das Einrichten einer Schnittstelle oder Zahlungsvariante erhoben werden.
Im Gegensatz zu einer Grundgebühr oder Bereitstellungsgebühr, wird die Einrichtungsgebühr einmalig erhoben. Diese ist sozusagen eine einmalige Bearbeitungsgebühr und sollte von Online-Händlern in der Kostenkalkulation mit berücksichtigt werden.