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Der Begriff Inkasso kommt aus dem Bankwesen und bezeichnet im Allgemeinen das Einziehen von Geldforderungen im eigenen oder auch fremden Namen.
Wenn nun ein Schuldner (z.B. ein Käufer) einer berechtigten Forderung eines Gläubigers (z.B. Händler) nicht nachkommt, kann dieser einen Dritten mit der sogenannten Eintreibung der Forderung beauftragen. In diesem Fall wird dann von Inkasso gesprochen.
Grundsätzlich werden zwei Arten von Inkasso unterschieden. Das Inkasso mit Forderungsverkauf und das Inkasso im Auftrag des Gläubigers.
Beim Inkasso mit Forderungsverkauf verkauft der Gläubiger sozusagen die Forderung an seinen Schuldner an ein Inkassounternehmen. Dabei unterzeichnet er eine Abtretungserklärung, mit welcher er alle Rechte an der Forderung an das Inkassounternehmen abtritt. Das hat den Vorteil, dass der Händler einen Teil des offenen Betrags sofort ausgezahlt bekommt. Das Inkassounternehmen hat nun das Risiko des Zahlungsausfalls bei der offenen Forderung und treibt diese auf eigene Rechnung ein.
Beim Inkasso im Auftrag des Gläubigers wird ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der offenen Forderung beauftragt. Der Gläubiger behält somit weiterhin das Eigentum an der Forderung.
Durch das Inkasso-Verfahren erhält ein Händler die Möglichkeit, neben dem allgemeinen kaufmännischen Mahnverfahren, seine offene Forderung an einen nicht zahlenden Käufer über ein spezialisiertes Unternehmen einzutreiben. Durch das Auslagern der Forderungseintreibung kann er seine eigenen Kosten gering halten (Personalaufwand, Buchhaltung) und zudem kann er über ein Inkassobüro Bonitätsauskünfte einholen oder auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen lassen.