Der Begriff Inkasso kommt aus dem Bankwesen und bezeichnet im Allgemeinen das Einziehen von Geldforderungen im eigenen oder auch fremden Namen.
Wenn nun ein Schuldner (z.B. ein KÀufer) einer berechtigten Forderung eines GlÀubigers (z.B. HÀndler) nicht nachkommt, kann dieser einen Dritten mit der sogenannten Eintreibung der Forderung beauftragen. In diesem Fall wird dann von Inkasso gesprochen.
GrundsÀtzlich werden zwei Arten von Inkasso unterschieden. Das Inkasso mit Forderungsverkauf und das Inkasso im Auftrag des GlÀubigers.
Beim Inkasso mit Forderungsverkauf verkauft der GlÀubiger sozusagen die Forderung an seinen Schuldner an ein Inkassounternehmen. Dabei unterzeichnet er eine AbtretungserklÀrung, mit welcher er alle Rechte an der Forderung an das Inkassounternehmen abtritt. Das hat den Vorteil, dass der HÀndler einen Teil des offenen Betrags sofort ausgezahlt bekommt. Das Inkassounternehmen hat nun das Risiko des Zahlungsausfalls bei der offenen Forderung und treibt diese auf eigene Rechnung ein.
Beim Inkasso im Auftrag des GlÀubigers wird ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der offenen Forderung beauftragt. Der GlÀubiger behÀlt somit weiterhin das Eigentum an der Forderung.
Durch das Inkasso-Verfahren erhĂ€lt ein HĂ€ndler die Möglichkeit, neben dem allgemeinen kaufmĂ€nnischen Mahnverfahren, seine offene Forderung an einen nicht zahlenden KĂ€ufer ĂŒber ein spezialisiertes Unternehmen einzutreiben. Durch das Auslagern der Forderungseintreibung kann er seine eigenen Kosten gering halten (Personalaufwand, Buchhaltung) und zudem kann er ĂŒber ein InkassobĂŒro BonitĂ€tsauskĂŒnfte einholen oder auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen lassen.