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Kreditkartenakzeptanzvertrag

Payment glossary

Please note: This payment glossary exists only in the German language.

Kreditkartenakzeptanzvertrag


Online-Händler, die die Zahlungsvariante Kreditkarte für ihre Käufer anbieten wollen, benötigen als Voraussetzung einen Kreditkartenakzeptanzvertrag. Dieser wird mit einer Kreditkartenbank, dem Acquirer geschlossen. Sehr oft wird der Vertrag über einen Payment-Service-Provider realisiert.

Der Acquirer stößt die Abbuchung des Betrags von der Kreditkarte des Käufers bei einer Transaktion im Online-Shop an. Es wird also im Auftrag des Händlers mit dem Käufer abgerechnet. So können physische Waren, virtuelle Güter in Games, Premium-Zugänge, Digital Content oder Inhalte auf Community-Plattformen abgewickelt werden.

Durch den Kreditkartenakzeptanzvertrag erhält ein Online-Händler eine Vertragsunternehmensnummer (VU-Nummer). Über diese wird die technische Anbindung des Paymentservice-Providers an das payment-gateway der Kreditkartenunternehmen wie z.B. VISA und MasterCard durchgeführt.

Ein Kreditkartenakzeptanzvertrag wird auch von einem POS-Händler benötigt, wenn dieser seinen Kunden die Möglichkeit bieten will, per Kreditkarte im Geschäft zu bezahlen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Kreditkartenakzeptanzvertrag erfüllt werden?

Ein Kreditkartenakzeptanzvertrag ist mit einem Darlehensvertrag vergleichbar. Mindestvoraussetzung sind also eine entsprechende Bonität, die sich unter anderem daraus ergibt, dass das beantragende Unternehmen seit mindestens 6 Monaten besteht und eine positive Bilanz vorliegt. Des Weiteren müssen das Geschäftsmodell, der zu verkaufende Inhalt bzw. das Produkt und der Bestellvorgang einwandfrei erkennbar und nachvollziehbar sein.