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Legitimation

Payment Lexikon

Legitimation + GwG + M.a.S.I.


Die Legitimation ist eine Berechtigung bzw. ein Berechtigungsnachweis. Bei z.B. einem Paymentservice-Provider bedeutet die Legitimation zum Beispiel, dass sich ein Händler anhand von Dokumenten zu seiner Person und seinem Unternehmen, u.a. nach dem KYC – Prinzip (Know Your Customer), ausweist.

Mit dem Gesetz zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG - Geldwäschegesetz) hat der Gesetzgeber u.a. die Unternehmen, die Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr anbieten, verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen streng zu überwachen und einen Verdacht der Geldwäsche zu melden. Durch diese Legitimation der Vertragspartner soll die illegale Nutzung von Bankkonten vermieden werden.

Als Geldwäsche bezeichnet werden die Einschleusung illegal erwirtschafteter Gelder, bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen. Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem anderer Länder. Die Geldwäschebekämpfung wird als wichtiges Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität angesehen.

Die Legitimations- und Identitätsprüfung ist nach dem Grundsatz der Kontenwahrheit in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Demnach dürfen keine Konten errichtet oder Buchungen durchgeführt werden, wenn dies unter Angabe falscher Namen oder für Dritte erfolgt. Vorgesehen ist, dass der Vertragspartner eines Kunden sich vorab Gewissheit über diesen und die Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen sowie die Angaben in geeigneter Form festzuhalten hat. Im Zusammenhang mit der Geldwäsche ist der Begriff der Identitätsprüfung im GwG geregelt.

Für manche mag die Legitimation aufwändig und lästig erscheinen, jedoch stellt sie die Voraussetzung dar, um beispielsweise ein Konto eröffnen zu können. Dabei ist die Prüfung einerseits als Schutz für die Zahlungsdienstleister, Banken und Kreditinstitute zu verstehen, andererseits wird dadurch aber auch der Schutz der eigenen Person ermöglicht.

Der Legitimationsprozess, im Einklang des GwG und der AO, soll die Mindestanforderung (MaSI / M.a.S.I.) an die Sicherheit von Internetzahlungen erfüllen. Diese MaSI ist in einem Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert.