Im Allgemeinen versteht man unter dem Wort Mahnverfahren den kompletten Prozess ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung nicht bei einem GlÀubiger eingegangen ist.
Ein Beispiel:Ein KĂ€ufer bestellt in einem Online-Shop Waren und bezahlt diesen ĂŒber die Zahlungsart Lastschrift. Nach dem Warenversand kommt es zu einer RĂŒcklastschrift zum Beispiel durch mangelnde Kontodeckung und dem VerkĂ€ufer entsteht ein Schaden, da die Ware an den KĂ€ufer versandt ist, jedoch nicht bezahlt wurde.
Der Online-HĂ€ndler (GlĂ€ubiger) kann als erstes eine Zahlungserinnerung oder auch eine kaufmĂ€nnische Mahnung an den KĂ€ufer (Schuldner) versenden. In dieser Mahnung wird der noch offene Betrag und gegebenenfalls weitere Nebenkosten (MahngebĂŒhr sowie RĂŒcklastschriftkosten) aufgefĂŒhrt. Ebenfalls wird eine Frist, in der die Zahlung zu leisten ist (Zahlungsziel), genannt. Sollte der Schuldner nicht innerhalb dieser Frist zahlen, folgen die weiteren Schritte in dieser Form des Mahnverfahrens.
In der Regel werden nun Inkasso-Unternehmen fĂŒr die Beitreibung des noch immer nicht gezahlten Transaktionsbetrages beauftragt. Es beginnt ein Inkassoverfahren. Fruchtet auch dieses nicht, also zahlt selbst dann der Schuldner nicht, kommt es jetzt zum eigentlichen Mahnverfahren.
Das (gerichtliche) Mahnverfahren ist eine kostensparende alternative Möglichkeit zum Zivilprozess. Ziel eines Mahnverfahrens ist es, einen sÀumigen Schuldner zur Zahlung der offenen Geldforderung zu bewegen.
Es handelt sich hierbei um ein Gerichtsverfahren fĂŒr einen GlĂ€ubiger zur vereinfachten Durchsetzung von noch nicht geleisteten Zahlungen durch einen Schuldner. Dieses ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich klar von auĂergerichtlichen Mahnungen durch beispielsweise Inkassounternehmen. Es ermöglicht die Vollstreckung einer offenen Forderung ohne eine Klageerhebung.
Der GlÀubiger kann einen entsprechenden Antrag an das zustÀndige zentrale Mahngericht stellen. Dieses stellt dann dem Schuldner einen sogenannten Mahnbescheid zu. Reagiert der Schuldner nicht innerhalb einer definierten Frist, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Mahnverfahren werden von Rechtspflegern oder vollautomatisiert durchgefĂŒhrt. Ob ein tatsĂ€chlicher Anspruch des GlĂ€ubigers besteht, wird dabei nicht geprĂŒft.