Die Abkürzung PIN steht für Personal Identification Number bzw. Persönliche Identifikationsnummer. Oft wird auch der Begriff Geheimzahl genutzt. Eine PIN ist nahezu immer ein numerisches (ein aus Ziffern bestehendes) Passwort. In den seltensten Fällen werden auch Buchstaben benutzt.
Das PIN-Verfahren wird als Authentisierung gegenüber einer Maschine (Computer, Anwendung etc.) angewandt.
Die bekannteste Variante, bei der das PIN-Verfahren zum Einsatz kommt, ist das Bargeldabheben an einem Geldautomaten in Verbindung mit der sogenannten Geldkarte (EC-Karte). Oft wird dabei eine vierstellige PIN vom Anwender über ein Tastenfeld oder Touchscreen am Geldautomaten eingegeben. Hier kann dann schon von einem 2FA-Verfahren gesprochen werden, da die auszuführende Aufgabe (Geldausgabe) nur unter Einsatz der Karte und der zugehörigen PIN geschehen kann.
Ebenfalls angewandt wird das PIN-Verfahren bei der Entsperrung einer SIM-Karte in einem Mobiltelefon. Standardisiert sind häufig vom Telefonanbieter vierstellige PINs vergeben, jedoch sind diese vom Anwender abänderbar und können somit auch bis zu 8 Stellen oder mehr betragen.
Beim PIN-Verfahren kommen nicht nur 4-stellige PINs zur Anwendung. Durchaus können unendlich lange Codes individuell erstellt werden. Idealerweise sollten jedoch dabei keine (logischen) Zahlenfolgen wie z.B. 1234, 2357 oder 31415 usw. verwendet werden, da diese schnell zu erkannt und missbräuchlich verwendet werden könnten.