Das Wort Transaktionsgebühr stammt ursprünglich aus der Finanzwirtschaft und wird auch dort noch besonders bei Dienstleistungen der Banken oder bei der Kreditvergabe genutzt.
Als Transaktionsgebühren werden meist die Kosten genannt, die bei der Nutzung von Dienstleistungen von einem Payment Service Provider entstehen. Zum Beispiel, wenn die Zahlungsart Kreditkarte für einen Online-Shop vom Betreiber gewünscht ist und eingebunden werden soll. Die Einbindung selbst kann kostenfrei sein, da dieses gar vom Händler selbst getätigt werden kann oder der PSP entsprechende Bezahlfenster, eine API oder Shop-Module zu Verfügung stellt. Die Nutzung der Zahlungsart selbst bringt dann die eigentlichen Transaktionsgebühren mit sich. Diese bestehen häufig aus dem Disagio, einem festen Betrag pro Buchung und gegebenenfalls auch aus einer Mindesttransaktionsgebühr.
Die Transaktionsgebühr ist ein Teil der Transaktionskosten. Hierzu würden demnach die weiteren Services des Zahlungsdienstleisters gehören, wie zum Beispiel Absicherung der Zahlung durch eine Verifikation per SMS oder einem speziellen Betrugsmanagement usw.
Transaktionskosten und somit auch die Transaktionsgebühren können in der Regel mit einem individuellen Konditionsangebot ausgehandelt werden. Natürlich werden Transaktionsgebühren auch für andere Zahlungsvarianten, wie zum Beispiel Vorkasse, SEPA-Lastschrift, PayPal, Online Überweisung, HandyPay, Call2Pay, paysafecard, paydirekt usw. erhoben. Für die Nutzung mancher Zahlungsvarianten wird möglicherweise auch eine Grundgebühr berechnet, die entweder jährlich, monatlich oder auch selten quartalsweise erhoben wird.